Baugesuchsprozess; Digitalisierung

18. Juli 2024

Wenn Sie derzeit bei der Gemeinde Hägglingen ein Baugesuch eingeben, werden Sie unter Umständen eine grosse Menge an Papierakten in mehrfacher Ausführung am Schalter der Gemeindekanzlei abgeben. Während des anschliessenden Prozesses werden diese Akten von der externen Bauverwaltung und der Gemeindekanzlei nachgeführt, aktualisiert, ergänzt etc. Dieses Vorgehen führt zu grossen Papiermengen, längeren Bearbeitungszeiten, mangelnde Transparenz, ist fehleranfällig und ineffizient. Um den Prozess für alle Beteiligten zu vereinfachen, hat der Gemeinderat beschlossen, das Baugesuchsverfahren per 1. August 2024 vollständig zu digitalisieren (Ausnahme: Archivierung). Was heisst dies nun für die Bauherrschaften? 

  • Einreichung: Baugesuche können nur noch digital eingereicht werden (entweder bei der Gemeindekanzlei oder direkt bei der KIP Siedlungsplan AG). 
  • Aktenauflage (Publikation): Es erfolgt weiterhin eine Publikation der Baugesuche (öffentliche Auflage) im Echo vom Maiengrün und im kant. Amtsblatt. Zudem erfolgt ein Eintrag auf der Gemeindewebseite. 
  • Akteneinsicht: Wenn ein Einwohner die Akteneinsicht wünscht, genügt ein kurzes Mail an die Gemeindekanzlei. Die Kanzlei ermöglicht die Akteneinsicht durch die Übermittlung eines entsprechenden Links (One Drive Share) für die Dauer der gesetzlichen Aktenauflage. Eine Akteneinsicht vor Ort entfällt damit.
  • Aktenretournierung: Mit der Baubewilligung werden keine Akten mehr retourniert. Im Sachverhalt der Baubewilligung ist ersichtlich, welcher Planversion Bestandteil der Baubewilligung ist und somit als genehmigt gilt.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass diese Erneuerung eine grosse Veränderung darstellt. Dennoch bringt die fortschreitende Digitalisierung eine Grosszahl von Vorteilen mit sich, von denen auch Hägglingen profitieren will. Wenn Sie Fragen zum neuen Prozess haben, steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.