Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Die App VoteInfo informiert Sie über alle eidgenössischen und kantonalen Vorlagen und liefert an Abstimmungssonntagen ab 12.00 Uhr laufend Ergebnisse.

Urne Öffnungszeiten

Die Urnen sind am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag (Sonntag), jeweils von 09:00 Uhr bis 09:30 Uhr, im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung, geöffnet.

Urnenstandort

Im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung

Voraussetzungen

Die Stimmberechtigten haben persönlich an der Urne zu erscheinen. Eine Stellvertretung ist nur unter Ehegatten sowie eingetragenen Partnern zulässig. Wer nicht persönlich an der Urne erscheint, wählt die briefliche Stimmabgabe (frühzeitige Aufgabe per Post oder Einwurf in Gemeindebriefkasten). In diesem Falle muss der Stimmrechtsausweis zwingend unterschrieben sein.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage).

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist