Beglaubigungswesen
Die Beglaubigung von Unterschriften und das Erstellen von beglaubigten Kopien eines Originaldokumentes sind auch auf der Gemeindeverwaltung möglich. Die beiden Gemeindeschreiberinnen, die Gemeindeschreiberin-Stv. und auch die Leiterin Einwohnerdienste verfügen über die notwendige Berechtigung, welche jeweils von der Notariatskommission des Kantons Aargau erteilt wird. Sie stehen somit für die Erteilung von Beglaubigungen oder zur Beantwortung von Fragen und Unklarheiten zu diesem Thema gerne zur Verfügung. Die vorgängige telefonische Vereinbarung eines Termins wird empfohlen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Beglaubigung von Unterschriften:
- Die Unterschrift ist am Schalter der Gemeindeverwaltung vor Ort zu leisten.
- Bitte bringen Sie einen persönlichen Ausweis (ID oder Pass) mit.
- Die Gebühr beträgt Fr. 20.00 pro Beglaubigung.
Beglaubigung von Fotokopien:
- Bitte bringen Sie die Originale mit.
- Die Gebühr beträgt Fr. 10.00 pro Beglaubigung der ersten Fotokopie, jede weitere Fotokopie kostet Fr. 5.00.