So schnelllebig ist die Zeit: Noch bevor die Weihnachtsbäume stehen, wird schon wieder über ihre Entsorgung geschrieben. Wer Christbäume nicht behalten will, darf sie nach Weihnachten (abgeräumt) der ordentlichen Kehrichtabfuhr mitgeben. Und dies ohne Sperrgutmarke! Einfach an der Kehrichtsammelstelle bereitlegen.