Urnenaufstellung eidg. Volksabstimmung 9. Februar 2025
Für die eidg. Volksabstimmung vom 9. Februar 2025 ist die Urne wie folgt aufgestellt:
Gemeindehaus
Sonntag, 9. Februar 2025 09.00 – 09.30 Uhr
Die Stimmberechtigten haben persönlich an der Urne zu erscheinen. Eine Stellvertretung ist nur unter Ehegatten sowie eingetragenen Partnern zulässig. Wer nicht persönlich an der Urne erscheint, wählt die briefliche Stimmabgabe (frühzeitige Aufgabe per Post oder Einwurf in den Gemeindebriefkasten). In diesem Falle muss der Stimmrechtsausweis zwingend unterschrieben sein!