Einbürgerungsverfahren für ausländische Staatsangehörige
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nachdem steht Ihnen das erleichterte oder das ordentliche Einbürgerungsverfahren zur Verfügung. Melden Sie sich bei uns, wir informieren Sie, welches Verfahren für Sie zutrifft. Vereinfacht gesagt haben Personen, die einen Schweizer Ehepartner oder einen eingetragenen / eine eingetragene Partner/in haben sowie Personen, die in der dritten Generation in der Schweiz leben, Zugang zum vereinfachten Verfahren. Für fast alle übrigen Personen gilt das ordentliche Verfahren. Zu den Voraussetzungen und dem Ablauf des Verfahrens gibt untenstehendes Merkblatt Auskunft. Wir informieren Sie auch gerne telefonisch.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 056 616 60 20 | kanzlei@haegglingen.ch |