Beglaubigung
Beglaubigungen (Unterschriften oder Kopien)
Beglaubigt werden Unterschriften die Sie vor uns anfertigen oder von uns angefertigte Kopien. Die Gemeindekanzlei nimmt auf Wunsch Beglaubigungen vor. Ebenfalls zuständig für Beglaubigungen sind die aargauischen Notare.
Unterschriftsbeglaubigungen
Wer seine Unterschrift beglaubigen lassen will, muss persönlich vorsprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) ausweisen.
Das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, ist mitzunehmen und soll nicht vorgängig unterzeichnet werden.
Pro beglaubigte Unterschrift wird eine Gebühr von Fr. 20.00 erhoben.
Beglaubigung von Kopien
Es wird die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original-Dokument bestätigt. Das Original-Dokument muss vorgelegt werden. Kopien eines kopierten Dokuments können nicht beglaubigt werden. Die zu beglaubigende Kopie wird von der Gemeindekanzlei erstellt.
Für die Beglaubigungen von Fotokopien wird eine Gebühr von Fr. 10.00 pro Seite erhoben.
Überbeglaubigung und Apostille
Wenn ein Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille. Zuständig dafür ist das Ausweiszentrum Aargau in Aarau (Ausweiszentrum).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 056 616 60 20 | kanzlei@haegglingen.ch |