Hundekontrolle
Haben Sie das erste Mal einen Hund? Ist Ihr Hund verstorben oder haben Sie wieder einen neuen Hund? Oder gibt es einen Halterwechsel zu berücksichtigen?
Zur Führung der Hundekontrolle melden die Hundehaltenden der Gemeinde das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes sowie dessen Änderungen.
Ebenso benötigen wir eine Kopie des Impfbüchleins und /oder des Heimtierausweises.
Die Hundesteuerrechnung wird jeweils im Mai des laufenden Jahres verschickt und beträgt Fr. 120.00.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 616 60 20 | einwohnerdienste@haegglingen.ch |