Alimentenbevorschussung
Die Alimentenbevorschussung für Kinder und in der Erstausbildung stehende junge Erwachsene kann beantragt werden, wenn die Alimente nicht oder nicht vollständig bezahlt werden. Eine Alimentenbevorschussung wird nur gewährt, wenn die Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen.
Beiliegend finden Sie das Antragsformular.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Bevorschussung_von_Unterhaltsbeitragen_Gesuchsformular.pdf (PDF, 323.45 kB) | Download | 0 | Bevorschussung_von_Unterhaltsbeitragen_Gesuchsformular.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialdienst | 056 616 77 35 | sozialdienst@haegglingen.ch |