Elternschaftsbeihilfe
Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern oder Elternteilen, ihr Kind während der ersten sechs Monate persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe dient damit nicht nur dem Kindswohl, sondern soll als Massnahme der sozialen Prävention gleichzeitig Bedürftigkeit verhindern.
Beiliegend finden Sie das Antragsformular.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Elternschaftsbeihilfe_Gesuchsformular.pdf (PDF, 333.61 kB) | Download | 0 | Elternschaftsbeihilfe_Gesuchsformular.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialdienst | 056 616 77 35 | sozialdienst@haegglingen.ch |