Sanierung Geissmann-Ackermann-Strasse (inkl. Werke und Beleuchtung, Ausbau Bushaltestelle)
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2022 hat der Gemeinderat den Stimmberechtigten den Verpflichtungskredit zur Sanierung der Geissmann-Ackermann-Strasse (inkl. Werke und Beleuchtung, Ausbau Bushaltestelle) in der Höhe von total Fr. 1'852'000.00 inkl. Mwst. unterbreitet. Der Gemeindeversammlungs-Broschüre waren unter anderem folgende Informationen zu entnehmen:
Handlungsbedarf
- Die Belagsschichten und Fundation haben ihr Lebensende erreicht.
- Die heutige Strassenraumgestaltung, sprich das markierte «Aargauer Trottoir» entspricht – aufgrund der betroffenen Nutzergruppen vom nahen Altersheim, dem Kindergarten und der Primarschule den Anforderungen an die Verkehrssicherheit nicht mehr.
- Die vorhandene Strassenbreite von ca. 5.00 m reicht für das Kreuzen von Bus und PW als Begegnungsfall nicht aus.
- Der rechte Fahrbahnrand (Richtung Einmündung in Oberdorfstrasse) ist nicht befestigt, verfügt demnach über kein Bankett. Es wird oftmals auf die angrenzende Wiese ausgewichen, was Fahrspuren in der Grünfläche zur Folge hat.
I. Bauprojekt
Strassenbau
Der zu sanierende Abschnitt von der K 384 Oberdorfstrasse bis zur Huemattenstrasse beträgt 300 m. Das Bauprojekt sieht eine künftige Fahrbahnbreite von 5.20 m zuzüglich Trottoir (Breite 1.80 m) vor.
Durch den Ersatz bzw. den Neubau der Randabschlüsse müssen die privaten Hausvorplätze auf der Breite von ca. 1m vorübergehend beansprucht und stellenweise angepasst werden.
Auch nach der Sanierung beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf der Geissmann-Ackermann-Strasse 50km/h.
Bushaltestelle
Im Projektperimeter, vis-à-vis vom Altersheim Senevita, befindet sich die Endhaltestelle «Altersheim» für die beiden nach Hägglingen verkehrenden Linien 345 und 346 der Postauto AG. Diese Buslinien werden in der Regel durch Normalbusse bedient. Nur in Ausnahmefällen kommen Gelenkbusse zum Einsatz. Durch die Funktion als Endhaltestelle kann es dort zu Wartezeiten kommen, die bis zu 11 Minuten betragen können.
Die nun geplante Bushaltestellenform und -lage wurde anhand eines ausführlichen Variantenstudiums in Zusammenarbeit mit allen Betroffenen (inkl. Grundeigentümer) definiert. Das Projekt sieht nun eine separate Busbucht mit einer Haltekantenlänge von 15.0 m, einer Gesamtlänge von 52.11 m und einer Breite von 2.75 m vor. Mit dieser Lösung ist der Einsatz von Normalbussen sichergestellt. Auch Gelenkbusse können eingesetzt werden. Das Projekt erlaubt eine spätere Verlängerung der Haltestelle in Richtung Westen, falls sich mit der zukünftigen Verkehrsentwicklung ein Regelbetrieb mit Gelenkbussen als notwendig erweisen sollte.
Kanalisation
Gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) ist in der Huemattenstrasse und dem oberen Drittel der Geissmann-Ackermann-Strasse eine neue Sauberwasserleitung für ein Trennsystem mit Entwässerung in den Schwettibach vorzusehen.
Weiter muss die bestehende Mischwasserkanalisation im Strassenkörper infolge des schlechten Zustandes mit einer Inlinersanierung instand gestellt werden. Die seitlichen Anschlüsse werden dabei neu eingebunden. Die Kontrollschächte erhalten neue Schachtabdeckungen, Leitern und Einstiegshilfen. Die Strasseneinläufe werden neu erstellt. Je nach Zustand der Hausanschlüsse werden die Leitungen ersetzt oder die bestehenden Leitungen wieder neu angeschlossen. Die Kanal-TV-Aufnahmen der Hausanschlüsse sind beauftragt worden.
Wasser
Die bestehende Hauptwasserleitung wird auf Grund des Alters durch eine Gussleitung ersetzt. Für die Hausanschlüsse werden Polyethylen-Rohre verwendet; jeder Hausanschluss erhält einen Hausanschluss-Schieber. Zudem werden 3 neue Hydranten erstellt.
Für die Netzerweiterungen gemäss der Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) werden in der Huemattenstrasse und in der Seewadenstrasse Leitungsabschnitte bis ausserhalb des Projektperimeters mit neuen Gussleitungen ersetzt.
Elektroversorgung / Strassenbeleuchtung
Gemäss Angaben der AEW besteht ihrerseits Ausbaubedarf im Projektperimeter. Daher ist eine Ergänzung des bestehenden Rohrblockes mit zusätzlichen Kabelschutzrohren eingeplant.
An der Endhaltestelle «Altersheim» der beiden nach Hägglingen verkehrenden Buslinien soll zukünftig eine Ladestation für Elektrobusse entstehen. Dafür ist im Projekt eine Zuleitung ab der Trafostation «Altersheim» mit 3x PE120 vorgesehen.
Die bestehenden Kandelaber werden nicht ersetzt, es werden nur die Leuchtmittel auf LED gewechselt. Zusätzlich zur bestehenden Strassenbeleuchtung sind 6 neue Kandelbarstandorte vorgesehen. Diese beleuchten unter anderem die neuen Fussgängerübergänge und ergänzen die allgemeine Beleuchtung entlang der Strasse.
II. Landerwerb
Für das vorgesehene Projekt müssen folgende Fläche erworben werden:
Dorfkernzone 213 m2
Grünzone 348 m2
Wohnzone 2 38 m2
Zone für öff. Bauten u. Anlagen 299 m2
Total 898 m2
III. Kostenzusammenstellung
Es ist mit Gesamtkosten von Fr. 1'852'000.00 inkl. Mwst. zu rechnen, welche sich wie folgt zusammensetzen (in Fr.; Kostengenauigkeit +/- 15 %):
|
Strassenbau |
Wasser |
Abwasser |
Strassen- |
Landerwerb |
138'295.00 |
-/- |
-/- |
-/- |
Baukosten |
571'550.00 |
475'000.00 |
430'000.00 |
34'400.00 |
Planungskosten |
10'000.00 |
10'500.00 |
0.00 |
0.00 |
UVG 10 % |
76'700.00 |
52'250.00 |
47'300.00 |
3'780.00 |
Rundung |
455.00 |
250.00 |
700.00 |
820.00 |
Total |
797'000.00 |
538'000.00 |
478'000.00 |
39'000.00 |
V. Fazit / Empfehlung Gemeinderat
Die relativ hohen Kosten führen vielleicht im ersten Moment zu gewissen Bedenken. Nach detailliertem Studium ist jedoch klar, dass es sich um ein sehr vielschichtiges und nachhaltiges Projekt und einen grossen Perimeter handelt. Der Gemeinderat ist von der nun vorliegenden Schlussversion überzeugt, sieht die Notwendigkeit der Sanierungsarbeiten und empfiehlt daher die Annahme des Verpflichtungskredites.
Abstimmungsergebnis
Die Stimmbevölkerung ist dem gemeinderätlichen Antrag gefolgt und hat den Verpflichtungskredit über Fr. 1'852'000.00 inkl. Mwst. genehmigt.
Aktueller Stand
- Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Der Gemeinderat hat am 8. August 2022 festgestellt, dass das Referendum mit 470 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen ist und hat die Urnenabstimmung auf Sonntag, 12. März 2023, festgelegt.
- Der vorgesehene Verpflichtungskredit wurde anlässlich der Referendumsabstimmung vom 12. März 2023 mit 337 Ja-Stimmen und 377 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Gemeinderat hat die Aufgabe gefasst, die Planung neu zu lancieren.
- Im Mai 2023 wurde eine Bedürfnisabklärung bei allen Betroffenen durchgeführt und dieser «Katalog» dem beauftragten Verkehrsplanungsbüro Ballmer+Partner zur Erarbeitung einer Variantenstudie übermittelt.
- Der Bericht von Ballmer+Partner AG ist Ende 2023 eingetroffen.
- Anfangs März 2024 wurden die Betroffenen zu einem «Runden Tisch» resp. zur Vorstellung / Erläuterung des Schlussberichtes (Variantenstudie) eingeladen und erhielten Gelegenheit, sich dazu vernehmen zu lassen.
- Der Gemeindeart hat alle Meinungsäusserungen entgegengenommen und sieht vor, anlässlich der Frühlingsklausur-Sitzung 2024 einen Variantenentscheid zu fällen.
- Folgende Varianten stehen zur Diskussion:
- Variante 1 / normgerechte, optimierte Variante des ursprünglichen Projektes
- Variante 2 / normgerechter Ausbau mit Einbahnverkehr
- Variante 3 / überfahrbarer Gehweg / minimale Strassenbreite - Da es sich um eine öffentliche Gemeindestrasse handelt und sich der Gemeinderat grundsätzlich gegen die Verkehrsumlagerung zu Lasten von umliegenden Quartieren ausspricht, hat der Gemeinderat entschieden, die Variante 2 mit Einbahnverkehr nicht weiterzuverfolgen.
- Die verbleibenden Varianten 1 und 3 konnten basierend auf den Diskussionen mit den Bedarfsgruppen optimiert resp. ergänzt werden. Der Gemeinderat hat daher entschieden, beide Varianten den Stimmbürgern an einer der nächsten Gemeindeversammlung zu präsentieren.
- Für den Gemeinderat ist nach wie vor klar, dass die Verkehrssicherheit für den Langsamverkehr – für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, sprich für Kindergartenkinder, Schüler, Betagte usw. – das höchste Gut ist, welche es zu schützen gilt. Aus Sicht des Gemeinderates kann dieser Schutz ausschliesslich durch die Variante 1 – dem normgerechten Ausbau der Strasse mit separater Trottoirfläche – erreicht werden.
- Der definitive Beschluss obliegt der Gemeindeversammlung – vorgängig wird der Gemeinderat eine Informationsveranstaltung durchführen.