Urnenwand

In der Urnenwand stehen Doppelnischen für zwei Urnen zur Verfügung mit einer Höhe von max. 28 cm und einem Durchmesser von je 22 cm. Die Grabesruhe richtet sich nach der Dauer der Erstbestattung. Die Urnennischen-Wände sind neutral und harmonisch gestaltet. Um die neutrale Ausstrahlung der Urnennischen-Wände zu gewährleisten, sollen hier keine Grabzeichen, Blumenschmuck oder dergleichen dauerhaft abgelegt werden. Individuelle Grabmäler sind hier nicht möglich. Die temporäre Ablage von Grabschmuck wie Blumen, Kränzen, Kerzen, kleinen Arrangements oder dergleichen ist während eines Zeitraums von 2 Monaten nach der Beisetzung möglich.

Die Urnenwandplatten werden in einem einheitlichen Schriftzug mit Vornamen, Familien- und Beiname, Geburts- und Sterbejahr von einem Bildhauer beschriftet, der von der Gemeinde beauftragt wird. Die Kosten werden den Angehörigen in Rechnung gestellt.