Krankenkassenprämienverbilligung 2025

29. August 2024

Einwohnerinnen und Einwohner in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können beim Kanton Aargau Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung beantragen. Hier die wichtigsten Informationen: Die SVA Aargau sendet im September 2024 potenziell anspruchsberechtigten Personen (Basis bildet die def. Steuerveranlagung 2022) einen Anmeldecode. Wenn Sie keinen Code erhalten haben, können Sie diesen ab Oktober 2024 unter www.sva-ag.ch/pv bestellen. Ihren Code geben Sie innerhalb von 6 Wochen unter www.sva-ag.ch/pv-online ein. Zusätzlich zum Code halten Sie Ihre AHV-Nummer bereit. Der Antrag auf Prämienverbilligung 2025 muss zwingend bis Ende 2024 eingereicht werden. Sofern Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen ist eine Code-Bestellung nicht notwendig (über Ihren Anspruch auf Verbilligungsbeiträge wird die SVA Ihre Krankenkasse direkt informieren). Alles klar? Bei Fragen helfen wir Ihnen von der kommunalen SVA-Zweigstelle, unter der Telefonnummer 056 616 60 22, gerne weiter.