Hauskehricht gehört nicht in öffentliche Abfallbehälter
Öffentlich aufgestellte Abfallbehälter dienen ausschliesslich dazu, dass der unterwegs anfallende Müll ordnungsgemäss entsorgt werden kann. Die Entsorgung von Hausmüll in den besagten Behältern und nicht zu vergessen auch das Littering (Wegwerfen von kleinen Mengen von Abfällen an Ort und Stelle) widersprechen den gültigen Gesetzen und kann mit Busse geahndet werden (vgl. §§ 10 und 34 Abfallreglement Gemeinde Hägglingen / Einführungsgesetz Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern EG UWR). Der Gemeinderat bedankt sich, dass die gesamte Bevölkerung im Sinne der Umwelt auf eine korrekte Abfallentsorgung achtet.