23. Januar 2025

In den nächsten zwei Wochen werden Ihnen die Steuererklärungen 2024 zugestellt. Wir bitten Sie zu beachten, dass die Steuererklärungen unselbständig Erwerbender bis am 31. März 2025 und die der selbständig Erwerbenden / Landwirte bis am 30. Juni 2025 einzureichen sind. Können Sie diese Frist nicht einhalten, verlangen Sie bei der Abteilung Steuern Hägglingen | Dottikon oder via Homepage des Kant. Steueramtes (eFristen) unbedingt eine Fristverlängerung. Andernfalls wird bei Mahnung der ausstehenden Formulare eine Mahngebühr fällig. Die Steuerunterlagen werden direkt nach Abgabe eingescannt und anschliessend vernichtet. Wir möchten Sie daran erinnern, dass nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen sind. Es werden keine Originalunterlagen zurückgegeben.