Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Zuständig ist die KESB am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll. Zuständig für Hägglingen ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Bremgarten
Familiengericht
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Kanzlei | 056 616 60 20 | kanzlei@haegglingen.ch |