Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Vergessen Sie nicht, sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten abzumelden und in der neuen Wohngemeinde anzumelden.
SchweizerInnen
Die Abmeldung muss persönlich am Schalter erfolgen. Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Identifikationsausweis (Pass, Identitätskarte)
- Meldebestätigung
AusländerInnen
Die Abmeldung muss persönlich am Schalter erfolgen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Identifikationsausweis (Pass, Identitätskarte, Personalausweis)
- Ausländerausweis
- Meldebestätigung
Sie können sich auch rund um die Uhr abmelden unter folgendem Link: eUmzug
Abmeldung ins Ausland
Bei einer Abmeldung ins Ausland ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Folgende Informationen sind nötig:
- Auslandsadresse
- Kontaktadresse in der Schweiz
Bitte denken Sie zudem an folgende wichtige Themen im Zusammenhang mit dem Wegzug:
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Meldeformular_zur_Wohnadresse_Minderjahriger_2.pdf (PDF, 412.9 kB) | Download | 0 | Meldeformular_zur_Wohnadresse_Minderjahriger_2.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 616 60 20 | einwohnerdienste@haegglingen.ch |