Bescheinigungen von Renten- und Pensionsformulare dienen in der Regel als Lebensnachweis und werden von den Einwohnerdiensten überprüft und bestätigt. Im Zusammenhang mit diesen Bescheinigungen dürfen aber keine weiteren Daten, wie z.B. Zivilstand, bescheinigt werden. Es wird eine Gebühr für "Bescheinigung der Personalien" erhoben.

Es ist jedoch erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen und Ihre Identitätskarte oder Pass vorweisen.

Hier finden Sie Informationen zu Lebensbescheinigungen im Zusammenhang mit dem Bezug von ausländischen Renten.

Preis

20.00

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