Besuchsaufenthalt für visumspflichtige ausländische Staatsangehörige
Möchte eine Person als Besucher in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat seines Wohnortes ein Visum beantragen. Das Formular wird dem Besucher ausgehändigt und dieser schickt das Gesuch an den Gastgeber in der Schweiz.
Der Gastgeber muss die erhaltene Garantieerklärung bei den Einwohnerdiensten des Wohnorts abgeben. Diese Erklärung wird ans Amt für Migration und Integration weitergeleitet. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.
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Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 616 60 20 | einwohnerdienste@haegglingen.ch |